Kostenvoranschlag

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Kategorien: Kostenvoranschlag

am: 19. Juni 2022

Kostenvoranschläge sollten schnellstmöglich bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Die Krankenkasse teilt nach Eingang des Kostenvoranschlags mit, ob bzw. wie viel (Betrag x) sie von dem vorgeschlagenen Preis erstattet (30% von x). (Die Beihilfe zahlt gewöhnlich ihren entsprechenden Anteil davon (70% vom Betrag x).)

Man hat dann zwei Möglichkeiten:

  1. Akzeptieren und dies dem Aussteller des Voranschlags mitteilen; Die Erstattung erfolgt dann maximal in der von der Krankenkasse angegebenen Höhe.
  2. Einen anderen Anbieter suchen und dessen Kostenvoranschlag einreichen.

Gewöhnlich bestellt der Pflegedienst die Hilfsmittel bereits vor der Auswertung der Antwort der Krankenkasse (oder hat sie bereits bei dem Aussteller bestellt), so dass das Hilfsmittel sowieso hier bezogen werden muss. Insofern ist der Kostenvoranschlag oft Makulatur.

Ablage

Unbeantwortete Kostenvoranschläge landen im Fach Kostenvoranschläge.

Wenn die Krankenkasse den Kostenvoranschlag beantwortet hat, kann er im Ordner 1.2.1 Krankenkasse Anschreiben im Bereich Kostenvoranschläge abgeheftet werden. Falls gewünscht, geht die dafür vorgesehene Kopie zurück an den Aussteller, ansonsten wird sie mit abgeheftet.

Angebot annehmen oder ablehnen

Annahme

Um das Angebot anzunehmen, falls das nicht bereits der Pflegedienst getan hat, sollte die dafür vorgesehene Kopie an den Aussteller zurückgeschickt werden. Der Rest des Voranschlags kann abgeheftet werden.

Ablehnung

Zur Ablehnung, den Kostenvoranschlag mit einem X versehen und abheften.

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