Rechnung

von

Kategorien: Rechnung

am: 19. Juni 2022

Rechnungen können zwei Anlagen haben: Kopie und Verordnung

Kopie

  • Die Kopie ist notwendig, um sie bei der Beihilfestelle einzureichen. Falls eine Verordnung existiert, muss diese ebenfalls in Kopie vorliegen.
  • Die Kopie(n) müssen ggf. selbst erstellt werden.

Verordnung

  • Für folgende Rechnungen muss eine Verordnung existieren:
    • Krankentransport
    • Hilfsmittel
  • Zu einer existierenden Verordnung muss auch eine Kopie existieren, die bei der Beihilfestelle eingereicht werden kann.
  • Die Verordnung wird immer direkt mit der Rechnung bearbeitet, z. B. eingereicht, abgelegt

Falls die Rechnung zu einem Krankentransport keine Rechnungsnummer enthält, nutze ich statt ihrer die Einsatznummer.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert