Rechnung
Rechnungen können zwei Anlagen haben: Kopie und Verordnung
Kopie
- Die Kopie ist notwendig, um sie bei der Beihilfestelle einzureichen. Falls eine Verordnung existiert, muss diese ebenfalls in Kopie vorliegen.
- Die Kopie(n) müssen ggf. selbst erstellt werden.
Verordnung
- Für folgende Rechnungen muss eine Verordnung existieren:
- Krankentransport
- Hilfsmittel
- Zu einer existierenden Verordnung muss auch eine Kopie existieren, die bei der Beihilfestelle eingereicht werden kann.
- Die Verordnung wird immer direkt mit der Rechnung bearbeitet, z. B. eingereicht, abgelegt
Falls die Rechnung zu einem Krankentransport keine Rechnungsnummer enthält, nutze ich statt ihrer die Einsatznummer.