Zahlungen

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am: 24. Juni 2022

Um die Bezahlung von Rechnungen fehlerfrei gewährleisten und nachverfolgen zu können, werden die Zahlungen zusätzlich gespeichert.

Problem: Korrekturrechnungen

Problematisch wird es sonst bei Korrekturrechnungen der Pflegedienstleister wegen Krankenhausaufenthalten. Hier passen die geleisteten Zahlungen nicht zu den geschriebenen Rechnungen. Die Nachverfolgung, ob die Beträge korrekt gezahlt wurden, oder ob vielleicht noch eine Rückzahlung durch den Pflegedienstleister ansteht, ist schwierig.

Wenn die Zahlungen zusätzlich gespeichert werden (ablesbar vom Kontoauszug), lässt sich der tatsächlich gezahlte Betrag ordentlich mit dem in Rechnung gestellten Betrag (abzüglich Gutschriften) vergleichen.

Zahlungsprüfung (Vergleich)

  1. Die Rechnungen und Gutschriften des Pflegedienstleisters werden wie üblich verzeichnet.
  2. Die Zahlungen werden vom Kontoauszug (Webseite der Bank) übertragen.
  3. Dann kann die Zahlungsprüfung (Untermenüpunkt von Zahlungen) erfolgen:
    Vom Wert von 2. (Zahlungen) wird der Wert von 1. (Rechnungen) abgezogen:
    • Das Ergebnis sollte 0 sein. Dann ist alles in Ordnung.
    • Ist das Ergebnis positiv, muss der Pflegedienstleister den zu viel gezahlten Betrag zurückzahlen.
    • Ist das Ergebns negativ, muss der Rest noch an den Pflegedienstleister gezahlt werden.

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